Wir waren geschockt – über 20 Jahre wandeln wir schon auf dieser Welt, doch zum ersten Mal erfahren wir jetzt, dass das Thema „Steuer“ uns als Studenten nicht egal sein sollte. Da es in keiner deutschen Schule das Fach „Steuern“ gibt und der Staat Spaß daran zu haben scheint, dieses Thema so undurchsichtig wie möglich zu gestalten (denn er verdient ja daran), haben wir es uns im HdM-Campusmagazin am Dienstag, 4. April, zur Aufgabe gemacht, Licht ins Dunkel des Steuerdickichts zu bringen. Dabei ist es eigentlich gar nicht so schwer.
Hier für euch noch einmal das Wichtigste aus der Sendung zum Nachlesen:
Grundsätzlich sind Studenten nicht verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen. Aber es lohnt sich aus zwei Gründen: Wer neben dem Studium arbeitet und dabei Lohnsteuer zahlt, kann sich diese durch eine Steuererklärung zurückholen. Was vielen aber nicht bekannt ist: Auch wer während des Studiums keine Einkommenssteuer zahlt, sollte seine anrechenbaren Kosten geltend machen und damit einen sogenannten Verlustvortrag aufbauen.
Was ist ein VERLUSTVORTRAG?
Alle Aufwendungen, die du als Werbungskosten abrechnen kannst, werden über die Jahre beim Finanzamt gesammelt. In den ersten Jahren deines Berufslebens werden dir diese gesammelten Kosten auf dein Gehalt angerechnet und deine Steuerlast wird dadurch stark verringert.
Welche KOSTEN können abgesetzt werden?
FAHRTKOSTEN: Deinen Weg zur Uni kannst du mit 30 Cent pro Kilometer (einfache Strecke) absetzen. Alle Strecken zu Lerngruppen, zur Bibliothek und deiner Werkstudentenstelle fallen mit 60 Cent (einfache Strecke) ins Gewicht. Hast du noch einen eigenen Wohnbereich zu Hause, dann kannst du gegebenenfalls eine doppelte Haushaltsführung geltend machen und deine Miete in Stuttgart und deine Fahrten nach Hause zu deinen Eltern absetzen.
ARBEITSMITTEL: Also alle Bücher, Drucker, Druckerpatronen, Schreibwaren, die Kosten für das Drucken deiner Skripte und deinen Laptop. Beim Laptop musst du nur darauf achten, wenn du über circa 480 Euro ausgegeben hast, dann musst du ihn auf 3 Jahre abschreiben. Das bedeutet, dass du den Kaufbetrag dreiteilst und ihn drei Jahre lang bei der Steuererklärung angibst. Auch deine Studiengebühren kannst du in deiner Steuererklärung absetzen.
Was ist bei Studenten die BESONDERHEIT?
Einen Verlustvortrag kannst du nur mit den sogenannten Werbungskosten aufbauen. Nach aktuellem Stand schreibt der Gesetzgeber vor, dass alle Studenten im Erststudium ihre Kosten fürs Studium, also alle oben genannten Kosten, als Sonderausgaben anzugeben. Sonderausgaben lassen sich aber nicht in die nächsten Jahre übertragen, spielen also für den Verlustvortrag keine Rolle. Stand jetzt würde es sich also nur für die Studenten lohnen, die ein Einkommen im selben Jahr haben, mit dem sie ihre Ausgaben verrechnen können. Studenten, die sich in der Zweitausbildung befinden, können ihre kompletten Kosten für das Studium als Werbungskosten definieren. Somit bei keinem oder geringen Einkommen einen Verlustvortrag aufbauen. Diese ungleiche Behandlung hält der Bundesfinanzhof allerdings für verfassungswidrig. Deswegen liegt die Entscheidung, ob auch die Erststudenten ihre Kosten als Werbungskosten ansetzen lassen dürfen, in der letzten Instanz beim Bundesverfassungsgericht. Deswegen lohnt es sich auf jeden Fall für jeden Studenten eine Steuererklärung abzugeben und seine Kosten als Werbungskosten anrechnen zu lassen. Sollte das Finanzamt diese Steuererklärung ablehnen, kann man mit Hinweis auf das laufende Verfahren Einspruch einlegen. Wird ein Urteil zu deinen Gunsten gefällt, dann hast du einen großen Schritt zur Steuerentlastung nach deinem Studium getan.
Hier das Ganze noch einmal mit ein wenig mehr Details zum NACHHÖREN:
Ein Beitrag des HdM-Campusmagazins